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Kleingewerbe anmelden: Das müssen Sie bei der Anmeldung beachten

Sie spielen mit dem Gedanken, für Ihre selbstständige Tätigkeit ein Kleingewerbe anzumelden, wissen aber noch nicht, ob Ihr Unternehmen alle Voraussetzungen erfüllt? In diesem Artikel erfahren Sie, was ein Kleingewerbe ist und wie die Anmeldung funktioniert. Alles Wissenswerte von den wichtigen Unterlagen bis zu den Kosten zum Anmelden eines Kleingewerbes erläutern wir Ihnen im Detail.

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Gewerbe unterliegt nicht dem Handelsgesetzbuch, sondern dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Darin ist festgeschrieben, wann es sich bei einem Unternehmen um ein Kleingewerbe handelt. Sie können sich aufgrund der Größe als Kleingewerbetreibender bzw. Kleingewerbetreibende eintragen lassen. Liegt der Umsatz unter 600.000 Euro oder der Gewinn unter 60.000 Euro, wird Ihr Gewerbe als Kleingewerbe eingestuft. Zudem kann die Rechtsform beim Anmelden des Kleingewerbes ausschlaggebend sein. Dann muss es sich um ein Einzelunternehmen oder eine GbR handeln.

👍🏼 Tipp: Die Entscheidung für ein Kleingewerbe ist kein Muss, sondern vielmehr ein Kann. Sind die Bedingungen erfüllt, können Sie sich für die Gründung eines Kleingewerbes entscheiden. Dann sind Sie auch berechtigt, die Kleinunternehmerregelung anzuwenden. Sie brauchen in dem Fall keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Sie brauchen weniger Zeit für das Thema Steuern aufzuwenden. Lesen Sie hier, wann sich eine Kleinunternehmerregelung lohnt.

Kleingewerbe vs. Kleinunternehmen

Sie dürfen die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmen nicht verwechseln. Sie werden zwar oft synonym behandelt, es gibt aber einige Unterschiede. Ein Kleingewerbe kann nur als Einzelunternehmen oder GbR gegründet werden. Als Kleinunternehmer können Sie aber kein Kleingewerbe gründen. Denn ein Kleinunternehmer können Sie mit jeder Rechtsform sein – selbst als Freiberufler, die kein Gewerbe gründen brauchen.

Vor- und Nachteile eines Kleingewerbes

Ein Kleingewerbe anzumelden, bietet einige Vorteile, aber auch Nachteile. Welche das sind, erfahren Sie in der folgenden Übersicht.

VorteileNachteile
– kein Mindestkapital
– einfache und kostengünstige Gründung
– vereinfachte Buchhaltung mit EÜR
– häufig Vergünstigungen bei IHK bzw. HWK
– häufig Wegfall der Gewerbesteuer wegen Freibetrag
– Einschränkung der Rechtsform (unbeschränkte Haftung)
– Einschränkung bei Geschäftsbezeichnung (Vor- und Nachname müssen enthalten sein)
– Einschränkung bei Umsatz und Gewinn

👍🏼 Tipp: Beim Gründen von einem Kleingewerbe führen Sie als Kleingewerbetreibende bzw. Kleingewerbetreibender die Steuern mit der Einkommenssteuererklärung ab. Bei der Gewerbesteuer können Sie einen Freibetrag von 24.500 € ansetzen.

Anmeldung eines Kleingewerbes – alle wichtigen Schritt kurz erklärt

Sind die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe bei Ihrem Unternehmen erfüllt und Sie möchten ein Kleingewerbe anmelden, sind einige Vorbereitungen notwendig. Zunächst müssen die benötigten Unterlagen vorbereiten. Zur Gewerbeanmeldung benötigen Sie:

  • deutschen Personalausweis bzw. eine Aufenthaltserlaubnis
  • Nachweise bei speziellen Gewerben, wie z. B. Führungszeugnis bei Gründung eines Schlüsseldienstes
  • Nachweis über Qualifikation, z. B. Meisterbrief bei Handwerksberufen
  • branchenspezifische Genehmigungen, wie Gaststätten-Konzession

Im nächsten Schritt wählen Sie die passende Rechtsform für Ihre selbstständige Tätigkeit. Sie können sich bei der Anmeldung eines Kleingewerbes für ein Einzelunternehmen oder eine GbR entscheiden. Beide Rechtsformen erfordern kein Gründungs- oder Stammkapital. Allerdings haften Sie immer mit Ihrem privaten Vermögen.

Formular zum Kleingewerbe anmelden ausfüllen

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, müssen Sie ein Formular ausfüllen.

Nun geht es an die eigentliche Anmeldung des Kleingewerbes. Dazu besorgen Sie sich ein Formular zur Gewerbeanmeldung. Das finden Sie in der Regel im Internet, sodass Sie Ihr Kleingewerbe online anmelden können. Sie füllen es digital aus und senden es per E-Mail an das zuständige Gewerbeamt.

Sie haben ebenso die Möglichkeit, Ihre Gewerbeanmeldung persönlich abzugeben. Dann kann der Sachbearbeiter Ihnen offene Fragen beantworten. Eine Beratung ist allerdings nicht möglich.

Hinweis: Ihnen steht kein gesondertes Formular zum Kleingewerbe anmelden zur Verfügung. Es gibt keine Unterscheidung bei der Art des Gewerbes.

Die Kosten zum Anmelden des Kleingewerbes belaufen sich auf 15 – 65 Euro.

Gewerbeschein ausfüllen

Neben der Gewerbeanmeldung müssen Sie auch einen Gewerbescheinausfüllen. Auf dem machen Sie Angaben zum Betriebsinhaber. Bei einer GbR müssen Sie alle Geschäftsführer und den Namen des Geschäfts eintragen. Auch Angaben zur Person sind zu machen. Zudem sind Angaben zum Betrieb Pflicht. Die folgenden Daten müssen Sie angeben:

  • Adresse der Betriebsstätte mit Kontaktdaten
  • Angaben zur Tätigkeit
  • Angaben zum Nebenerwerb
  • Angabe zu Mitarbeitern

Die Felder mit Bezug auf Handelsregister, Vollkaufleute und Rechtsformen nach HGB bleiben frei.

Haben Sie alle Unterlagen zusammengetragen und die entsprechenden Felder ausgefüllt, geben Sie diese beim zuständigen Gewerbeamt ab. Oft ist nur eine persönliche und postalische Abgabe möglich. Nur in seltenen Fällen können Sie die Unterlagen elektronisch einreichen.

Kleingewerbe beim Gewerbeamt anmelden

Sie brauchen das Kleingewerbe nur beim Finanzamt anzumelden.

Es reicht aus, wenn Sie die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt einreichen. Das gibt die Daten an andere Behörden weiter. Dazu gehören:

  • Finanzamt
  • IHK oder HWK
  • Agentur für Arbeit
  • Berufsgenossenschaft

Nach dem Anmelden Ihres Kleingewerbes erhalten Sie vom Finanzamt einen steuerlichen Erfassungsbogen. Den schicken Sie an das zuständige Finanzamt zurück. Anschließend erhalten Sie als Kleingewerbetreibende bzw. Kleingewerbetreibender Ihre Steuernummer und die Umsatzsteuer-ID.

Bei der IHK bzw. HWK sind Sie mit einer Anmeldung von Ihrem Gewerbe automatisch Mitglied, denn Sie erhalten einen Eintrag in das Handelsregister. Aufgrund eines geringen Gewinns können Sie sich von den Beitragszahlungen befreien lassen.

Die Agentur für Arbeit vergibt eine Betriebsnummer. Diese kann bei Bedarf erfragt werden.

Bildnachweise: stock.adobe.com/Stockfotos-MG, stock.adobe.com/jannoon028

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