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Steueränderungen 2021: Das ändert sich dieses Jahr im Steuerrecht

Wie in jedem Jahr gibt es auch 2021 Steueränderungen in Deutschland. Sowohl Arbeitnehmer als auch Familien und Rentner erwarten Steuererleichterungen – sei es in Form von höheren Freibeträgen oder mehr Kindergeld. Die wichtigsten Steueränderungen ab 2021 finden Sie hier in der Zusammenfassung.

Steueränderungen 2021 für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer profitieren dieses Jahr von einigen Steueränderungen, um mehr Brutto vom Netto zum Leben zu haben. Neben den Steueränderungen zum Soli 2021 gibt es auch eine Entschädigung für höhere Kosten durch das Homeoffice. Zusätzlich erhöht sich die Pendlerpauschale für Menschen, die einen längeren Weg zur Arbeit haben.

Steueränderungen 2021 beim Soli

Normalverdiener haben seit 1. Januar dieses Jahres etwas mehr Netto vom Brutto zur Verfügung. Der Grund dafür: Der Soli entfällt. Das gilt allerdings nur für Normalverdiener. Aufgeteilt nach Steuerklassen sieht das monatlich so aus:

  • in Steuerklasse 1, 2, 4, 5, 6: bis 1.413 € 
  • in Steuerklasse 3: bis 2.826 €

👍🏼 Tipp: Sie gelten als Normalverdiener, wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 62.127 € im Jahr haben.

Gutverdiener müssen zwar noch den Solidaritätszuschlag zahlen, für sie verringert er sich aber auch. Ein Ehepaar mit einem gemeinsam zu versteuerndem Jahreseinkommen von beispielsweise 200.000 € zahlt 365 € weniger Soli durch die Steueränderungen 2021.

Hinweis: Für steuerpflichtige Kapitalerträge, wie Zinsen, gilt die Steueränderung für den Solidaritätszuschlag 2021 nicht. Hierfür muss weiterhin der Soli geleistet werden.

Steueränderungen 2021 im Homeoffice

Durch die Corona-Pandemie sitzen viele Arbeitnehmer im Homeoffice. Daher gibt es 2021 Steueränderungen durch Corona. Um einen finanziellen Ausgleich für Mehrausgaben zu schaffen, führt die Bundesregierung für 2021 eine Homeoffice-Pauschale ein. Diese beinhaltet maximal 600 € im Jahr bzw. 5 € pro Tag für maximal 120 Tage. Die Homeoffice-Pauschale kann auch dann geltend gemacht werden, wenn die Arbeit nicht in einem eigenen Arbeitszimmer verrichtet wurde.

👍🏼 Tipp: Diese Steueränderung für 2021 im Homeoffice gilt übrigens rückwirkend für das Jahr 2020. Das bedeutet, dass sie die Homeoffice-Pauschale auch für letztes Jahr geltend machen können.

Höhere Pendlerpauschale

Zusätzlich gibt es 2021 Steueränderungen für Arbeitnehmer, die nicht im Homeoffice arbeiten können und noch zur Arbeitsstätte pendeln. Sie erwarten Steuererleichterungen. Das gilt zumindest dann, wenn sie einen längeren Arbeitsweg haben.

Die Pendlerpauschale erhöht sich ab dem 21. Kilometer um 5 Cent. Im Jahr 2020 betrug sie noch 30 Cent. Seit diesem Jahr haben Sie die Möglichkeit, 35 Cent pro Kilometer steuerlich abzusetzen. Das gilt übrigens für alle Verkehrsmittel, ob Bus, Bahn oder Auto. Der maximal ausschöpfbare Betrag für Bahnfahrten beträgt 4.500 € – so wie auch 2020.

Steueränderungen 2021 für Familien

Familien bekommen 2021 vor allem Steuererleichterungen beim Kindergeld und den Kinderfreibeträgen. Die Beträge staffeln sich – wie auch schon 2020 – nach der Anzahl der Kinder. 

Mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge 

Das Kindergeld steigt 2021 jeweils um 15 €. Wie die Zahlungen des Kindergelds 2021 ausfallen, zeigt die folgende Tabelle:

Anzahl der KinderBetrag
Erstes Kind219 €
Zweites Kind219 €
Drittes Kind225 €
Viertes Kind250 €

Dementsprechend passen sich auch die Kinderfreibeträge an. Die erhalten Sie, wenn diese für sie einen größeren Vorteil bringen als das Kindergeld. Was bei Ihnen der Fall ist, prüft das Finanzamt automatisch. 

Pro Elternteil gilt ein Kinderfreibetrag von 2.730 €. Hinzu kommt ein Betreuungsfreibetrag von 1.464 €. Demnach erhalten die Eltern mit 8.388 € insgesamt 576 € mehr als im Jahr 2020.

Steueränderungen 2021 zur Einkommensteuer

Um jährlich weniger Einkommensteuer zu zahlen, sind die steuerfreien Freibeträge entscheidend. Durch die Steueränderungen 2021 ist in diesem Bereich eine Steuererleichterung zu erwarten.

Grundfreibetrag steigt

Eine der Steueränderungen bei der Einkommensteuer betrifft den Grundfreibetrag, Der liegt für Alleinstehende 2021 bei 9.744 €. Damit sind 336 € mehr steuerfrei als im letzten Jahr. Für Ehepaare ist der Betrag doppelt so hoch. Er beträgt 19.488 €.

👍🏼 Tipp: Außerdem ist der Spitzensteuersatz, der bei 45 % liegt, erst ab einem Einkommen von 274.613 € zu zahlen. 2020 lag der noch bei 270.501 €.

Freibetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende haben auch schon im Jahr 2020 einen zusätzlichen Freibetrag erhalten, der bei 2.100 € liegt. Voraussetzung für den Erhalt ist, dass in dem Haushalt kein weiterer Erwachsener lebt, wohl aber ein Kind, für das Sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten. Dieser Freibetrag bleibt auch 2021 bestehen. Zusätzlich bekommen Alleinerziehende einen Entlastungsbetrag von 1.908 € für das erste Kind. Für jedes weitere Kind kommen noch einmal 240 € hinzu.

Schon jetzt beschlossen: Ab 2022 erhalten Alleinerziehende einen Entlastungsbetrag in Höhe von 4.008 €. In Lohnsteuerklasse II wird dieser bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, sodass für Alleinerziehende mehr Netto vom Brutto übrig bleibt.

Hinweis: Sollte Ihr Arbeitgeber den Entlastungsbetrag noch nicht berücksichtigen, können Sie einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Den finden Sie auf der Seite Ihres zuständigen Finanzamts.

Weitere Steueränderungen 2021 in Deutschland

Neben den genannten Steueränderungen gibt es 2021 noch weitere Steuervorteile. Beim Thema Altersvorsorge werden die Beiträge ebenso erhöht wie für Ehrenamtliche. Auch der Nachweis für Spenden bis 300 € ist einfacher geworden.

Altersvorsorge

Zahlen Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Rürup-Rente? In dem Fall beträgt 2021 der Betrag inklusive Arbeitgeberbeitrag bis zu 25.787 €. Davon sind maximal 23.724 € steuermindernd anzurechnen.

👍🏼 Tipp: Möchten Sie Ihre zukünftige Rente aufbessern und zusätzlich Steuern sparen? Das geht, wenn Sie älter als 50 Jahre sind und bei Frührenten-Start auf 35 Versicherungsjahre kommen. Dann haben sie die Möglichkeit, zusätzliche Beträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen.

Höhere Pauschale für Ehrenamtliche

Sind Sie ehrenamtlich im Vorstand eines Vereins, als Schatzmeister, Platzwart oder Schiedsrichter im Amateurbereich tätig? Dann kann das für Sie vorteilhaft sein. Die Pauschale für ehrenamtlich Tätige erhöht sich von 720 € auf 840 €.

👍🏼 Tipp: Diese Pauschale gilt auch für ehrenamtlich im Nebenberuf. Deshalb ist sie auch für Studenten, Rentner und Arbeitslose anrechenbar.

Spenden

Möchten Sie Spenden bis 300 € steuerlich geltend machen, benötigen Sie als Nachweis lediglich den entsprechenden Kontoauszug. Damit steigt der Betrag um 100 €. Das gilt nur, wenn der Empfänger aus dem folgenden Personenkreis stammt:

  • inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • inländische öffentliche Dienststellen
  • gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder religiöse  Organisation
  • politische Partei

👍🏼 Tipp: Irrelevant ist die Höhe der Spende, wenn Sie eine Spende für Katastrophenhilfe leisten. Dann ist ebenfalls nur ein Kontoauszug als Nachweis notwendig.

Bildnachweise: stock.adobe.com/hkmedia

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